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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Die Grund & Boden Müller-Immobilien-Vermittlungs GmbH (nachfolgend Grund & Boden GmbH
    genannt) geht davon aus, dass der Auftraggeber/Interessent zum Abschluss des Maklerauftrages von
    etwaigen Mitinteressenten, z.B. Ehegatten, Eltern oder Abkömmlingen bevollmächtigt ist; sofern dies
    nicht der Fall ist, wird der Auftraggeber/Interessent die Grund & Boden GmbH unverzüglich informieren.
  2. Der Maklervertrag kann jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden. Die Kündigung muss
    schriftlich erfolgen. Der Auftraggeber/Interessent ist zur Kündigung verpflichtet, sobald er ein Objekt
    erworben hat und/oder keine Kaufabsicht mehr besteht bzw. ein Objekt angemietet hat und/oder
    keine Mietabsicht mehr besteht.
  3. 3.1 Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger bzw. den Auftraggeber/
    Interessenten bestimmt und dürfen nur mit schriftlicher Einwilligung der Grund & Boden GmbH
    an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen begründen eine Schadensersatzpflicht in
    Höhe der vereinbarten Maklergebühr.
    3.2 Ist dem Auftraggeber/Interessenten die Verkäuflichkeit bzw. Vermietbarkeit eines nachgewiesenen
    Objektes bereits bekannt, hat er dies der Grund & Boden GmbH unverzüglich, spätestens innerhalb
    von 8 Tagen mitzuteilen. Unterläßt er dies, dann erkennt er die weitere Tätigkeit der Grund & Boden
    GmbH in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Vermittlungstätigkeit an.
    3.3 Es wird ferner vereinbart, dass der Auftraggeber/Interessent spätere Direktangebote der nachgewiesenen Verkäufer/Vermieter oder nochmalige Angebote von Dritten – auch wenn sie zu anderen
    Bedingungen erfolgen – unter Berufung auf das vorhergehende Angebot der Grund & Boden GmbH
    zurückweisen wird. Der Auftraggeber ist auch sonst verpflichtet, alles zu unterlassen was die
    Ursächlichkeit der Angebote der Grund & Boden GmbH für einen späteren Vertragsabschluss
    gefährden könnte.
    3.4 Der Auftraggeber/Interessent erkennt bei Vertragsabschlüssen mit natürlichen und juristischen
    Personen, welche mit ihm persönlich oder wirtschaftlich in Verbindung stehen, die für den
    Abschlussfall ursächliche Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der Grund & Boden GmbH an.
  4. Die von der Grund & Boden GmbH gemachten Angaben beruhen auf Informationen des Verkäufers/
    Vermieters. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann die Grund & Boden
    GmbH daher nicht übernehmen. Ebenso kann keine Gewähr dafür übernommen werden, dass die
    angebotenen Objekte anderweitig nicht verkauft/vermietet werden.
  5. Mit dem Zustandekommen eines notariellen Vertragsabschlusses (Verkauf) bzw. eines Mietvertragsabschlusses durch den Nachweis oder die Vermittlung durch die Grund & Boden GmbH hat die Grund & Boden GmbH eine Maklergebühr verdient. Eine Maklergebühr ist auch zu bezahlen, wenn ein anderer als der angebotene Vertrag oder ein Vertrag über ein anderes dem nachgewiesenen Vertragspartner gehörendes Objekt zustande kommt oder der Erwerb im Wege der Zwangsversteigerung erfolgt. Die Grund & Boden GmbH ist berechtigt, auch für den Vertragspartner des Auftraggebers/Interessenten provisionspflichtig tätig zu werden.
  6. 6.1 Wird innerhalb von 2 Jahren mit dem von der Grund & Boden GmbH nachgewiesenen oder vermittelten Verkäufer/Vermieter ein Vertrag hinsichtlich des angebotenen Objektes geschlossen, so ist ebenfalls die vereinbarte Maklergebühr zu bezahlen. 6.2 Provisionsansprüche bestehen auch für die Objekte von denen der Auftraggeber/Interessent bei Verhandlungen mit dem Verkäufer/Vermieter Kenntnis erhält, sofern binnen 2 Jahren ein Vertragsabschluss zustande kommt. 6.3 Ein nachträglicher Ankauf des Grundstücks durch den Mieter nach Abschluss des Mietvertrages verpflichtet zur Zahlung der Maklergebühr unter Anrechnung der bereits bezahlten Vermietungsprovision, sofern sie die Verkaufsprovision nicht übersteigt.
  7. Anderweitige Vereinbarungen haben nur dann Gültigkeit, wenn sie schriftlich getroffen werden.
  8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist bei Kaufleuten für beide Teile Göppingen, bei Nichtkaufleuten das für den Wohnsitz des Geschäftspartners zuständige Gericht.

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