Immobilien-Wissen

Erbimmobilie verkaufen: Steuern, Fristen & Ablauf

M

Was tun mit einer geerbten Immobilie? Verkaufen, vermieten oder selbst nutzen? In diesem Ratgeber erfahren Sie alle wichtigen Schritte, steuerliche Aspekte, Fristen und Pflichten beim Verkauf einer Erbimmobilie – speziell für Eigentümer im Raum Göppingen.

Was ist eine Erbimmobilie?

Eine Erbimmobilie ist eine Immobilie, die Sie durch einen Erbfall erworben haben – sei es ein Einfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder ein Grundstück. Im Gegensatz zu einem regulären Immobilienkauf entstehen hier besondere rechtliche und steuerliche Herausforderungen.

💡 Gut zu wissen

In Deutschland werden jährlich über 400.000 Immobilien vererbt. Viele Erben stehen vor der Frage: Behalten, vermieten oder verkaufen?

Typische Szenarien beim Erbe einer Immobilie:

  • Einzelerbe: Sie erben die Immobilie allein
  • Erbengemeinschaft: Mehrere Erben teilen sich die Immobilie
  • Vermächtnis: Sie erhalten die Immobilie als vermachtes Einzelstück

Erste Schritte nach dem Erbfall

Nach einem Erbfall sollten Sie systematisch vorgehen, um keine wichtigen Fristen zu versäumen und rechtlich abgesichert zu sein.

Checkliste: Die ersten 6 Monate

Erbschein beantragen

Legitimiert Sie als Erben und ist Voraussetzung für Grundbuchänderungen

Grundbucheintrag ändern

Sie müssen sich als neuer Eigentümer eintragen lassen

Immobilie sichern

Versicherungen prüfen, Schlüssel sichern, Zustand dokumentieren

Verkehrswert ermitteln

Professionelle Bewertung durch Sachverständigen oder Makler

Entscheidung treffen

Verkaufen, vermieten oder selbst nutzen?

Steuerliche Aspekte & Erbschaftssteuer

Die Erbschaftssteuer ist eine der ersten finanziellen Hürden. Ob und wie viel Sie zahlen müssen, hängt vom Wert der Immobilie und Ihrem Verwandtschaftsgrad ab.

Freibeträge (Stand 2026)

Verwandtschaftsgrad Freibetrag Steuersatz (Einstieg)
Ehepartner/Lebenspartner 500.000 € 7-30%
Kinder & Stiefkinder 400.000 € 7-30%
Enkel (Eltern verstorben) 400.000 € 7-30%
Enkel (Eltern leben) 200.000 € 7-30%
Geschwister, Nichten, Neffen 20.000 € 30%

📊 Praxis-Beispiel Göppingen

Ein typisches Einfamilienhaus in Göppingen hat 2026 einen Durchschnittswert von ca. 600.000 € (bei ca. 170 m² Wohnfläche = 3.543 €/m²). Ein einzelnes Kind zahlt auf 200.000 € Steuerlast etwa 22.000 € Erbschaftssteuer, ein Neffe hingegen rund 145.000 € – oft ein Verkaufszwang.

⚠️ Wichtig: Selbstnutzung befreit von Erbschaftssteuer

Wenn Sie als Ehepartner oder Kind die geerbte Immobilie (bis 200 m² Wohnfläche) mindestens 10 Jahre selbst bewohnen, entfällt die Erbschaftssteuer komplett! Bei vorzeitigem Auszug (z.B. Jobwechsel) fällt die Befreiung rückwirkend komplett weg.

Spekulationsfrist: Wann fällt Steuer beim Verkauf an?

Beim Verkauf einer geerbten Immobilie kann Spekulationssteuer (Einkommensteuer auf Veräußerungsgewinn) anfallen – abhängig davon, wie lange der Erblasser die Immobilie besessen hat.

Die 10-Jahres-Regel

Die Spekulationsfrist beträgt 10 Jahre ab Anschaffung durch den Erblasser (nicht ab Erbzeitpunkt!).

📝 Beispielrechnung

Sachverhalt: Ihr Vater kaufte 2010 ein Haus für 250.000 €. Er verstarb 2024. Sie erben und verkaufen 2026 für 400.000 €.

Ergebnis: Keine Spekulationssteuer, da mehr als 10 Jahre seit Anschaffung vergangen sind (2010-2026 = 16 Jahre).

Ausnahmen von der Spekulationsfrist:

  • Eigennutzung: Hat der Erblasser die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden Vorjahren selbst genutzt? → Keine Spekulationssteuer
  • Vermietung: War die Immobilie durchgehend vermietet, gilt die 10-Jahres-Frist

Der Verkaufsprozess Schritt für Schritt

Der Verkauf einer Erbimmobilie folgt im Grunde dem gleichen Ablauf wie ein regulärer Immobilienverkauf – mit einigen Besonderheiten.

1

Immobilienbewertung

Lassen Sie den aktuellen Marktwert professionell ermitteln. Dies dient auch als Grundlage für die Erbschaftssteuer.

2

Unterlagen beschaffen

Grundbuchauszug, Energieausweis, Baupläne, Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen), Erbschein.

3

Verkaufsentscheidung

Bei Erbengemeinschaft: Einstimmiger Beschluss erforderlich!

4

Vermarktung

Exposé erstellen, Fotos, Inserate schalten. Optional: Makler beauftragen.

5

Besichtigungen & Ver handlungen

Kaufinteressenten empfangen, Preisverhandlungen führen.

6

Notartermin & Übergabe

Kaufvertrag beurkunden, Kaufpreis erhalten, Schlüssel übergeben.

Besonderheit: Verkauf in der Erbengemeinschaft

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, entsteht eine Erbengemeinschaft. Dies bringt besondere Herausforderungen beim Immobilienverkauf mit sich.

Wichtige Regeln:

  • Einstimmigkeit erforderlich: Alle Miterben müssen dem Verkauf zustimmen
  • Kein Alleinverkauf: Ein Miterbe kann nicht eigenständig verkaufen
  • Teilungsversteigerung: Wenn keine Einigung möglich ist, kann ein Miterbe die Versteigerung beantragen

💡 Unser Tipp

Schließen Sie frühzeitig eine Teilungsvereinbarung ab. Darin regeln Sie, wer welche Rechte und Pflichten hat und wie der Erlös verteilt wird.

Kosten beim Verkauf einer Erbimmobilie

Beim Verkauf fallen verschiedene Kosten an, die Sie einkalkulieren sollten. Wichtig: Die genannten Beträge sind Richtwerte und können je nach Anbieter, Region und individueller Situation variieren.

Erbschein (bei 300.000 € Nachlasswert)
ca. 1.270 €
Erbschein (bei 500.000 € Nachlasswert)
ca. 1.870 €
Grundbuchänderung (innerhalb 2 Jahre)
0 € (kostenfrei)
Grundbuchänderung (nach 2 Jahren, 400k €)
ca. 835 €
Energieausweis
ab 50 € - variiert je Anbieter
Immobilienbewertung (professionell)
individuelle Angebote einholen
Maklerprovision
variiert je Makler & Verhandlung

Wichtig: 2-Jahres-Frist nutzen!

Die Grundbuchberichtigung innerhalb von 2 Jahren nach dem Erbfall ist kostenfrei. Verpassen Sie diese Frist, entstehen bei einem Immobilienwert von 400.000 € unnötige Kosten von ca. 835 €. Dies ist eine Ausschlussfrist!

Fazit & Handlungsempfehlung

Der Verkauf einer Erbimmobilie ist steuerlich und rechtlich komplex, aber mit der richtigen Vorbereitung gut zu bewältigen. Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Das Wichtigste in Kürze:

  • Erbschaftssteuer: Freibeträge nutzen, ggf. Selbstnutzung prüfen
  • Spekulationsfrist: 10 Jahre ab Anschaffung durch Erblasser beachten
  • Erbengemeinschaft: Frühzeitig Einigung erzielen oder Teilungsvereinbarung schließen
  • Professionelle Bewertung: Realistische Preisvorstellung durch Gutachten
  • Rechtliche Absicherung: Erbschein und Grundbuchänderung nicht vergessen

Besonders im Raum Göppingen kennen wir als lokaler Makler die Besonderheiten des Immobilienmarktes und unterstützen Sie gerne bei jedem Schritt – von der Bewertung bis zum Notartermin.

🏡

Erbimmobilie geerbt? Wir helfen Ihnen!

Als erfahrener Makler im Raum Göppingen unterstützen wir Sie bei der Bewertung, Vermarktung und dem Verkauf Ihrer geerbten Immobilie – persönlich, professionell und transparent.

Jetzt kostenlose Beratung anfragen
Kostenlose Erstberatung Lokale Expertise Faire Konditionen

📚 Zum Weiterlesen & Datengrundlagen

Dieser Artikel basiert auf aktuellen, verifizierten Daten und Informationen aus folgenden Quellen (Stand: Januar 2026):

  • Erbschaftssteuer & Freibeträge: Finanztip.de, Raisin.com (Erbschaftssteuer 2026), Bundesministerium der Finanzen
  • Gerichts- & Notarkosten: GNotKG (Gerichts- und Notarkostengesetz), Hopkins Rechtsanwälte, Erbmanufaktur
  • Spekulationsfrist & Steuerrecht: § 23 EStG (Einkommensteuergesetz), KSK-Immobilien, Meine-Renditeimmobilie, Bundesfinanzhof
  • Immobilienpreise Göppingen & Filstal: Immowelt.de, Immoportal.com, Engel & Völkers (Marktdaten Januar 2026), LBS Baden-Württemberg
  • Maklerprovision Baden-Württemberg: Immoverkauf24, von Poll Real Estate, IVD Bundesverband (2026)
  • Rechtliche Grundlagen: § 1922 BGB (Erbfolge), § 39 GBO (Grundbuchordnung), § 60 Abs. 4 GNotKG (Gebührenfreiheit)
  • Erbengemeinschaft & Teilung: § 2032 BGB (Erbengemeinschaft), § 180 ZVG (Teilungsversteigerung), Deutsche Anwaltauskunft
⚠️ Wichtiger Hinweis (Disclaimer)

Haftungsausschluss: Alle Angaben in diesem Artikel wurden nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und zusammengestellt. Dennoch erfolgen alle Angaben ohne Gewähr. Dieser Ratgeber ersetzt keine individuelle rechtliche oder steuerliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrer persönlichen Situation konsultieren Sie bitte einen Fachanwalt für Erbrecht, einen Steuerberater oder Notar. Die genannten Immobilienpreise sind Durchschnittswerte und können im Einzelfall erheblich abweichen. Gesetze und Verordnungen können sich ändern – der Artikel gibt den Stand Januar 2026 wieder.