Familienfreundliches Wohnen in ruhiger Aussichtslage Ebersbach
Objektbeschreibung
Diese Eigentumswohnung bietet eine seltene Gelegenheit für Käufer mit Blick für Potenzial: In ruhiger und gefragter Höhenhanglage am Ortsrand von Ebersbach an der Fils gelegen, überzeugt sie vor allem durch ihren durchdachten Grundriss, die gute Ausrichtung und die attraktive Wohnlage.
Die Wohnung befindet sich im 2. Obergeschoss eines 1979 erbauten 9-Familienhauses und verfügt über ca. 100 m² Wohnfläche. Sie präsentiert sich aktuell in einem renovierungsbedürftigen, teilweise stark abgewohnten Zustand – eröffnet jedoch genau dadurch die Möglichkeit, die Räume nach eigenen Vorstellungen zu modernisieren und eine hochwertige, individuelle Wohnlösung zu schaffen.
Der Grundriss ist funktional und vielseitig nutzbar: Ursprünglich als 4-Zimmer-Wohnung konzipiert, wurde die Einheit zu einer großzügigen 3-Zimmer-Wohnung umgestaltet. Eine Rückführung in die 4-Zimmer-Struktur ist problemlos möglich und bietet zusätzliche Flexibilität – ideal für Familien, Homeoffice oder eine clevere Raumaufteilung.
Der südlich ausgerichtete Balkon sorgt für viel Tageslicht und bietet einen schönen Ausblick sowie sonnige Stunden in ruhiger Umgebung.
Zur Wohnung gehören zudem:
- eine Einzelgarage
- ein eigener Kellerraum
- ein separates Gäste-WC
- ein Tageslichtbad
- sowie ein praktischer Abstell- bzw. Wirtschaftsraum innerhalb der Wohnung
Die Wohnung ist bezugsfrei und eignet sich sowohl für Eigennutzer mit Gestaltungsanspruch als auch für Kapitalanleger, die das vorhandene Wertsteigerungspotenzial gezielt nutzen möchten.
Eckdaten
Objektdetails
Dokumente
Karte & Lage
Finanzierungsbeispiel
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Häufige Fragen zum Ablauf
Wichtige Informationen rund um den Immobilienkauf.
In der Regel benötigen Sie: Die letzten 3 Gehaltsnachweise, Einkommensteuerbescheide, einen Eigenkapitalnachweis, sowie die Objektunterlagen (Grundbuchauszug, Flurkarte, Wohnflächenberechnung), die Sie vollständig von uns erhalten.
Der Kaufpreis wird nicht sofort beim Notar bezahlt. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind (z.B. Eintragung der Auflassungsvormerkung), erhalten Sie die sogenannte "Fälligkeitsmitteilung" vom Notar. Dies dauert meist 4–8 Wochen nach dem Termin.
Sobald die Finanzierungszusage Ihrer Bank vorliegt, lassen wir einen Kaufvertragsentwurf erstellen. Dank unseres guten Kontakts können wir in weniger als 14 Tagen den Notartermin durchführen.
Der Notar verliest den gesamten Kaufvertrag und erklärt juristische Fachbegriffe. Änderungen können noch vor Ort besprochen werden. Nach der Unterschrift leitet der Notar alle behördlichen Schritte für Sie ein.
- Micha Müller